Meine fünf Garantien mit allen Bedingungen
Ich gebe Ihnen fünf Garantien, und hier stehen alle mit ihren Bedingungen, Pflichten und Ausnahmen. Die wichtigste ist die Bewerber-Garantie, sie gilt nur für das Bewerber-Paket, die vier anderen gelten für beide Pakete. Diese Seite fasst die Garantien zusammen, verbindlich ist der Vertrag, und eine Rechtsberatung ist sie nicht. Ihre gesetzlichen Rechte bleiben davon unberührt.
- Erst sehen, dann zahlen
- Keine Anzahlung
- Ohne Mindestlaufzeit
- Bewerber-Garantie
Die Bewerber-Garantie
Was ich Ihnen zusage
Kommt in den ersten sechs Monaten, nachdem Ihre Seite online ist, keine Bewerbung über Ihre Karriereseite, sind die nächsten drei Monate kostenlos. Kostenlos heißt: Für diese drei Monate zahlen Sie keinen Monatsbeitrag. Eine Rückzahlung gibt es bei dieser Garantie nicht. In der Zeit überarbeite ich Ihre Anzeige, Ihre Seite und Ihre Fotos.
Was als Bewerbung zählt
Als Bewerbung zählt jede abgeschickte Kurzbewerbung auf Ihrer Karriereseite mit Name und Telefonnummer. Die Seite zählt sie selbst, ohne Cookies, und Sie sehen die Zahl jeden Monat in Ihrem Bericht. Einsendungen, die offensichtlich von einem Programm stammen, zähle ich nicht. Welche das waren, sehen Sie in Ihrem Bericht.
Was Sie dafür tun
- Sie nennen in der Anzeige eine Lohnspanne.
- Sie melden sich bei jedem Bewerber innerhalb von zwei Werktagen.
- Der QR-Aufkleber klebt auf mindestens einem Firmenfahrzeug. Haben Sie keins, etwa als Praxis oder Salon, klebt er an Ihrer Eingangstür.
- Die Fotos liegen in den ersten 14 Tagen vor, beim Entwurf-Termin gemacht oder mit meiner Videoanleitung.
- Die Stelle bleibt die ganze Zeit ausgeschrieben.
Wann die sechs Monate laufen
Die sechs Monate beginnen an dem Tag, an dem Ihre Seite online ist. Steht nach sechs Monaten keine Bewerbung im Bericht und haben Sie Ihren Teil erfüllt, berechne ich die nächsten drei Monate nicht, ohne dass Sie etwas beantragen müssen. Die Garantie gilt einmal je Vertrag, und kündigen Sie in diesen drei Monaten, endet die Zusammenarbeit wie sonst zum Monatsende.
Die 48-Stunden-Garantie für Änderungen
Was ich Ihnen zusage
Schicken Sie mir eine Änderung an Ihrer Website per WhatsApp oder E-Mail, ist sie innerhalb von 48 Stunden online, gezählt von Montag bis Freitag, Feiertage in Brandenburg nicht. Ist sie es nicht, bekommen Sie den ganzen Monatsbeitrag für den Monat zurück, in dem die Frist abgelaufen ist.
Was als Änderung gilt
- Texte ändern oder ergänzen, etwa eine neue Preisliste oder ein Urlaubshinweis
- Öffnungs- oder Sprechzeiten
- Fotos austauschen oder neue Fotos auf bestehenden Seiten einfügen
- Eine Stelle austauschen oder eine neue Stellenanzeige eintragen
- Telefonnummer, Anschrift und andere Angaben zu Ihrem Betrieb
Keine Änderung im Sinne der Garantie sind neue Seiten, neue Abschnitte und eine neue Gliederung der Seite. Die erstelle ich auch, den Termin dafür sprechen wir aber gemeinsam ab. Ebenfalls ausgenommen sind Änderungen im Google-Unternehmensprofil und Ihr Eintrag in der Jobsuche der Arbeitsagentur, weil Google und die Arbeitsagentur selbst prüfen, und Änderungen bei fremden Diensten wie einem Buchungsdienst.
Wie die 48 Stunden gezählt werden
Die Frist beginnt, wenn Ihre Nachricht mit allem, was zur Änderung gehört, bei mir eingegangen ist. Gezählt werden nur die Stunden von Montag bis Freitag. Samstage, Sonntage und gesetzliche Feiertage in Brandenburg zählen nicht mit.
Ein Beispiel: Schicken Sie mir am Freitag um 15 Uhr eine neue Öffnungszeit, läuft die Frist bis Dienstag um 15 Uhr.
Fehlt noch etwas, etwa ein Foto oder eine genaue Uhrzeit, frage ich sofort nach. Die Frist beginnt dann, wenn Ihre Antwort da ist.
Wann die Garantie nicht gilt
In meinem Urlaub gilt die Garantie nicht, wenn ich ihn Ihnen mindestens zwei Wochen vorher per WhatsApp oder E-Mail angekündigt habe. Bin ich krank, gilt sie weiter.
So bekommen Sie Ihr Geld zurück
Schreiben Sie mir innerhalb von 30 Tagen nach Ablauf der Frist eine kurze Nachricht. Ich überweise Ihnen den Monatsbeitrag innerhalb von 14 Tagen zurück. Je Monat erstatte ich höchstens einen Monatsbeitrag, auch wenn in diesem Monat mehrere Änderungen zu spät waren.
Was außerdem immer gilt
Erst sehen, dann zahlen
Sie sehen Ihren fertigen Entwurf, bevor Sie etwas zahlen. Gefällt er Ihnen nicht, zahlen Sie nichts, auch keine Fahrtkosten. Eine Anzahlung gibt es nicht, und den ersten Monatsbeitrag zahlen Sie erst, wenn Ihre Seite online ist.
Ihre Adresse bleibt Ihre
Endet unsere Zusammenarbeit, übertrage ich Ihre Internetadresse innerhalb von 14 Tagen kostenlos auf Sie, mit Ihren Fotos und Texten. Eine Adresse, die Sie schon haben, bleibt die ganze Zeit auf Ihrem Namen. Gestaltung und Programmcode der Seite bleiben bei mir.
Ohne Mindestlaufzeit
Sie können jeden Monat zum Monatsende kündigen, per E-Mail oder Brief, und bei mir verlängert sich nichts automatisch. Ihre Kündigung muss bis zum letzten Tag des Monats bei mir sein.
Was ich nicht verspreche
Ich verspreche Ihnen keine Platzierung bei Google, keine bestimmte Zahl an Kunden oder Bewerbern und keinen neuen Mitarbeiter. Eine Bewerbung kann ich wahrscheinlicher machen, wen Sie einstellen, entscheiden Sie.
Fragen zu den Garantien
Warum geben Sie diese Garantien?
Ich gebe diese Garantien, weil das Risiko bei mir liegen soll und nicht bei Ihnen. Wenn ich zu langsam bin oder keine Bewerbung kommt, sollen Sie dafür nicht bezahlen.
Bekomme ich bei der Bewerber-Garantie Geld zurück?
Nein, stattdessen zahlen Sie drei Monate keinen Monatsbeitrag. Geld zurück gibt es nur bei der 48-Stunden-Garantie, wenn eine Änderung zu spät online ist.
Garantieren Sie mir einen neuen Mitarbeiter?
Nein, wen Sie einstellen, entscheiden Sie selbst. Die Bewerber-Garantie greift, wenn in sechs Monaten keine Bewerbung kommt.
Gilt die 48-Stunden-Garantie auch am Wochenende?
Nein, gezählt werden nur die Stunden von Montag bis Freitag. Was Sie mir am Wochenende schicken, zählt ab Montag.
Stand:
Fangen wir mit einem Telefonat an
Rufen Sie mich an oder schreiben Sie mir per WhatsApp. Ihren Entwurf mit Karriereseite sehen Sie, bevor Sie sich für irgendetwas entscheiden.
- Im Bewerber-Paket ein Betrieb je Gewerk und Ort
- Höchstens drei neue Bewerber-Pakete im Monat